Innenarchitektur
Julia Dahmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Regelungen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen
Studio Einblick (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) bei Projekten im Bereich Innenarchitektur, Raumgestaltung und Design.
Es gilt belgisches Recht.
Projektumfang
Der Umfang und die Art der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot sowie den gemeinsamen Abstimmungen zum jeweiligen Projekt.
Die Leistungen können insbesondere Raumkonzepte, Entwurfs- und Planungsarbeiten, Visualisierungen, Möbeldesign sowie die Begleitung eines Projekts umfassen.
Sollten sich während des Projekts zusätzliche Wünsche oder Änderungen ergeben, werden diese gemeinsam besprochen und entsprechend dem zusätzlichen Aufwand berücksichtigt.
Beauftragung und Vergütung
Ein Projekt beginnt nach schriftlicher Annahme des Angebots durch den Kunden.
Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot vereinbarten Konditionen. Je nach Projektumfang kann die Abrechnung als Pauschale oder nach tatsächlichem Aufwand erfolgen.
Bei umfangreicheren Projekten können einzelne Projektabschnitte separat abgerechnet werden.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Veränderungen im Projektverlauf
Ein Innenarchitekturprojekt entwickelt sich häufig während des Planungsprozesses weiter.
Änderungen, Ergänzungen oder zusätzliche Anforderungen nach bereits abgestimmten Planungsphasen können Einfluss auf den Zeitaufwand und den weiteren Ablauf haben. Diese werden vor der Umsetzung besprochen und gegebenenfalls zusätzlich berechnet.
Kreative Leistungen und Nutzung
Die im Rahmen eines Projekts entwickelten Entwürfe, Konzepte, Planungen und Visualisierungen sind kreative Leistungen von Studio Einblick.
Die erstellten Unterlagen dürfen ausschließlich für das vereinbarte Projekt genutzt werden. Offene oder bearbeitbare Dateien, insbesondere CAD-Dateien, sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das Nutzungsrecht für die Umsetzung des jeweiligen Projekts.
Abgeschlossene Projekte dürfen von Studio Einblick zu Referenzzwecken gezeigt werden, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
Zusammenarbeit und erforderliche Informationen
Für eine erfolgreiche Umsetzung benötigt Studio Einblick die notwendigen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen des Kunden rechtzeitig.
Verzögerungen aufgrund fehlender Rückmeldungen oder ausstehender Entscheidungen können den weiteren Projektablauf beeinflussen.
Zusammenarbeit mit Dritten
Die Beauftragung von Handwerksbetrieben erfolgt grundsätzlich durch den Kunden, sofern keine gesonderte Vereinbarung über eine Koordination durch den Auftragnehmer besteht.
Für Leistungen externer Dienstleister übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Der Kunde ist verpflichtet, ausführende Betriebe zur Überprüfung von Maßen und Planungen anzuhalten. Dies gilt auch, wenn der Kunde Leistungen selbst umsetzt.
Beteiligung externer Partner
Bei der Umsetzung eines Projekts können externe Fachbetriebe oder Dienstleister beteiligt sein.
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, liegen Beauftragung und Verantwortung für deren Leistungen beim jeweiligen Dienstleister bzw. beim Kunden.
Verantwortung und Gestaltungsspielraum
Studio Einblick arbeitet mit der erforderlichen Sorgfalt und nach bestem Wissen.
Gestalterische Lösungen entstehen innerhalb eines kreativen Prozesses. Geringfügige Abweichungen bei Farben, Materialien oder Ausführungen stellen daher nicht automatisch eine Abweichung von der vereinbarten Leistung dar.
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Vorzeitige Beendigung eines Projekts
Wird ein Projekt vorzeitig beendet, werden die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Kosten entsprechend abgerechnet.